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    Solare Aufdachprojekte bei Gewerbebetrieben

    Zuhören!

    Gewerbedach-Solaranlagen bieten im Vergleich zu privaten Projekten eine Reihe von Vorteilen: 

    Größere Dachflächen:

    Gewerbegebäude verfügen im Vergleich zu privaten Wohnhäusern oft über größere Dachflächen. Dies ermöglicht die Installation größerer Solarsysteme, die eine höhere Stromproduktion und somit potenziell größere Kosteneinsparungen ermöglichen.

    Höhere Energieverbrauchsmenge:

    Gewerbebetriebe haben in der Regel einen höheren Energieverbrauch als Privathaushalte. Dadurch können sie den erzeugten Solarstrom besser nutzen, was zu einer schnelleren Amortisation der Investition führen kann.

    Wirtschaftliche Vorteile:

    Durch den eigenen Solarstrom können Gewerbeunternehmen ihre Energiekosten erheblich senken. Diese Kosteneinsparungen haben einen direkten positiven Einfluss auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

    Image und Nachhaltigkeit:

    Gewerbebetriebe, die in erneuerbare Energien investieren, demonstrieren ihre Umweltverantwortung und ihr Engagement für Nachhaltigkeit. Dies kann das Image des Unternehmens verbessern und es für Kunden, Geschäftspartner und Investoren attraktiver machen

    Steuerliche Vorteile:

    In einigen Ländern und Regionen gibt es steuerliche Anreize und Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen, die in erneuerbare Energieprojekte investieren. Dies kann die Gesamtkosten der Investition senken.

    Energieautarkie und Stabilität:

    Durch die Nutzung von Solarenergie können Gewerbebetriebe ihre Abhängigkeit von externen Energieversorgern verringern. Dies kann die Energieversorgung stabiler machen und das Unternehmen widerstandsfähiger gegen Energiepreisschwankungen und Versorgungsunterbrechungen machen.

    Skalierbarkeit:

    Gewerbebetriebe haben oft die Möglichkeit, ihre Solarsysteme zu skalieren und zu erweitern, wenn der Energiebedarf steigt. Dies bietet Flexibilität für zukünftiges Wachstum.

    Werbewert:

    Ein sichtbares Solardach auf einem Gewerbegebäude kann als Werbefläche für das Unternehmen dienen und gleichzeitig zeigen, dass das Unternehmen sich für erneuerbare Energien einsetzt.

    Förderungen und Zuschüsse:

    Oftmals stehen Gewerbebetrieben spezielle Förderprogramme zur Verfügung, die die Installation von Solaranlagen finanziell unterstützen.

    Unterm Strich bieten solare Aufdachprojekte Gewerbebetrieben eine attraktive Möglichkeit, die Kosten zu senken, die Umweltbelastung zu reduzieren und sich langfristig von konventionellen Energiequellen unabhängiger zu machen.

    Ertragreiche Sonnenenergie für Unternehmen

    Solaranlagen sind in der Lage, Gewerbe- und Industriegebäude mit elektrischer Energie zu versorgen. Solaranlagen arbeiten auch bei Wolken und während der Wintermonate zuverlässig. Dank ihrer Großflächigkeit eignen sich Gewerbedächer hervorragend als Standort für Solaranlagen. Durch diese Investition decken Sie nicht nur den unternehmenseigenen Strombedarf, sondern senken auch Ihre Energiekosten erheblich. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen ist es wichtig, die bauvorschriftlichen Anforderungen hinsichtlich Tragfähigkeit, Statik, Brandschutz sowie Wärme- und Schallschutz zu berücksichtigen. Beispielsweise dürfen weder die Dachabdichtung noch das Entwässerungssystem verändert werden. Zusätzlich muss die Konstruktion sämtlichen Windkräften und Belastungen standhalten.
    In den meisten Fällen kommen Photovoltaik-Aufdachsysteme zum Einsatz, bei denen die Module an speziellen Stellen gelagert werden. Diese Gestelle können entweder ballastierte Wannen oder Alu-Unterkonstruktionen sein. Für Gewerbebauten mit Schrägdächern sind auch Aufdach-Montagesysteme vorhanden, die die äußerste Dachhaut unversehrt belassen. Indach-Systeme sind die komplexeste Form, die sich bei Neubau und Dacherneuerung anbieten und das harmonischste Erscheinungsbild erzeugen.

    Solartechnologie auf Flachdächern

    Bei der Planung einer Solaranlage auf einem Flachdach sollten Sie die baurechtlichen Bestimmungen Ihres Bundeslandes beachten. Diese Regeln, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.

    Solaranlagen eignen sich nicht nur für Neubauten, sondern auch als nachträgliche Modernisierung. Wenn Sie später eine solche Installation durchführen möchten, achten Sie darauf, dass die Flachdachabdichtung noch mindestens 20 Jahre haltbar ist – dies ist die übliche Lebensdauer von Solaranlagen.

    Wie bei jeder baulichen Maßnahme ist die Statik des Gebäudes von entscheidender Bedeutung. Das Flachdach muss nicht nur das Gewicht der Solaranlagen tragen können, sondern auch die zusätzliche Last als begehbares Dach. Ein Statiker sollte hierfür ein Prüfzeugnis erstellen.

    Des Weiteren ist sichergestellt, dass die Solaranlage auch bei geringer Dachneigung nicht verrutscht und die Funktionen der Flachdachabdichtung, wie beispielsweise die Entwässerung, nicht beeinträchtigt werden.

    Bei der Planung einer Solaranlage ist eine reibungslose Kommunikation und Kooperation zwischen den verschiedenen Werken von großer Bedeutung. Elektroinstallateure und Dachdecker müssen die Anforderungen der jeweils anderen Gewerke berücksichtigen.

    Ausrichtung des Solarmoduls

    Die bestmögliche Ausrichtung des Moduls ist nach Süden, da dort die Sonneneinstrahlung am höchsten ist. Allerdings ist nicht immer eine perfekte Südausrichtung erforderlich. Bis zu 95 % der maximalen Leistung sind auch bei Ausrichtung nach Südwesten oder Südosten möglich.

    Eine weitere Möglichkeit ist die Ost-West-Ausrichtung. Dabei werden die Module in beide Richtungen ausgerichtet, ähnlich einem umgekehrten „V“. Diese Anordnung kann oft die Nutzung der Dachfläche optimieren, da Schattenbildung auf den Kollektoren weniger kritisch ist. In einigen Fällen können Ost-West-Anordnungen sogar höhere Erträge als Module erzielen, die ausschließlich in eine Richtung ausgerichtet sind.

    Neigung der Solaranlage

    Bei Südausrichtung kann der Neigungswinkel der Photovoltaikanlage recht flexibel sein. Solarmodule können in einem Winkel von 0 bis 80 Grad profitabel arbeiten. Der theoretisch ideale Winkel beträgt 90 Grad, wenn das Sonnenlicht senkrecht auf das Modul fällt. Da sich der Sonnenstand jedoch im Verlauf eines Jahres ändert und die Solarmodule fest am Dach montiert sind, liegt die optimale Modulneigung in der Praxis zwischen 30 und 35 Grad.

    Finanzielle Vorteile eines Solardachs

    Die Kosten für die Montage einer Solaranlage können je nach Anlage und Dachfläche stark variieren. Im Durchschnitt rechnet man sich eine Photovoltaikanlage nach etwa zehn Jahren. Danach können Sie Ihren eigenen Strom ohne zusätzliche Kosten nutzen und Ihre Energieausgaben senken.

    Zusätzlich können die Kosten für Solaranlagen durch Fördermittel reduziert werden. Die KfW bietet beispielsweise Förderkredite für erneuerbare Energien an. Weitere Förderungen im Bereich Solar und Photovoltaik sind über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhältlich.

    Um herauszufinden, welche Möglichkeiten an Ihrem Standort bestehen und wie viel Sie einsparen können, empfehlen wir Ihnen, sich an die entsprechenden Stellen für Energie und Umwelt in Ihrem Bundesland zu wenden.

    Im Jahr 2010 betrug die Anlagenleistung von 12 kW noch etwa 100.000 EUR. Heutzutage ermöglicht hingegen dieselbe Summe den Erwerb einer Anlage mit über 120 kW, die zudem in einer deutlich höheren Qualität verfügbar ist. Dies verdeutlicht den bemerkenswerten Fortschritt, den die Photovoltaik in den vergangenen Jahren gemacht hat.

    Investitionskosten

    Die Investitionskosten setzen sich aus folgenden Faktoren zusammen:

    -> Mudulkosten,

    -> Wechselrichterkosten,

    -> Kosten der Unterkonstruktion,

    -> Die Aufwendung für den Netzanschluss, zum Beispiel die Modernisierung des Zählerschranks,

    -> Eventuell notwendige Zertifizierungskosten,

    -> Sowie die Personalkosten für die Planung und Installation der Anlage, einschließlich Einrichtung und Sicherungsmaßnahmen, auch „Ausführungskosten“ genannt. Die Investitionskosten steigen entsprechend der Größe der Dachfläche und der daraus resultierenden potenziellen installierbaren Anlagenleistung an. Größere Anlagen profitieren jedoch von Skaleneffekten, die zu niedrigeren spezifischen Investitionskosten [Investition pro kW] führen. Die folgenden spezifischen Kosten werden derzeit für Aufdachanlagen erwartet (Stand: Aug 2023, alle Angaben netto):

    -> 30 kW: 1.500 €/kW

    -> 100 kW: 1.100 €/kW

    -> 300 kW: 980 €/kW

    -> 600 kW: 880 €/kW

    -> 1.000 kW: 790 €/kW

    -> 3.000 kW: 680 €/kW

    Demnach belaufen sich die Investitionskosten für eine PV-Anlage mit 275 kW auf etwa 275.000 EUR.

    Die tatsächlichen Kosten können je nach den örtlichen Gegebenheiten des Gebäudes variieren, dazu gehören Faktoren wie Gebäudehöhe, Dachtyp und -qualität sowie die Netzinfrastruktur.

    Fortlaufende Kosten

    Diese setzen sich hauptsächlich aus Betriebskosten zusammen. Beispiele hierfür sind Leistungen für Dienstleister (wie Direktvermarktung oder Anlagenüberwachung), eingesetzte Software (zum Energiemanagement, Monitoring und Energierechtsmanagement) sowie die Arbeitszeit von Mitarbeitern (zum Beispiel für die Erfüllung von Meldepflichten). Für die Betriebskosten wird oft ein Prozentsatz von 1 % der Gesamtinvestitionskosten pro Jahr angenommen.

    Eine weitere Kategorie von Kosten ist die Wartung. Diese umfasst Vor-Ort-Inspektionen, um Module, Verkabelung und Leistungselektronik auf mögliche Schäden zu überprüfen, sowie Fernwartung. Durch Wartungsverträge kann dieser Kostenbereich gut in die Kalkulation einbezogen werden. Ein erster Anhaltspunkt für die Wartungskosten ist ein Verhältnis von 0,5 % der Gesamtinvestitionskosten pro Jahr.

    Zu den anhaltenden Ausgaben gehören auch Versicherungskosten und Zählermieten. Die gründliche Reinigung der PV-Module kann je nach Standort regelmäßig, gelegentlich oder selten notwendig sein. Für Reinigungskosten können Rücklagen gebildet werden, die auch für andere Ausgaben verwendet werden können, die nicht durch Garantien oder Versicherungen abgedeckt sind (zum Beispiel des Austauschs von Wechselrichtern nach Ablauf der Garantie). Für andere laufende Ausgaben sowie Rücklagen könnte ein Richtwert von 0,5 % der Investitionskosten pro Jahr in Betracht gezogen werden.

    Insgesamt können die kontinuierlichen Kosten daher zwischen 1,7 % und 2,2 % der Investitionskosten liegen.

    Beispiel: Für eine PV-Anlage mit einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro belaufen sich die städtischen Betriebskosten auf circa 2.000 Euro. Fernwartung und Vor-Ort-Inspektion können mit zusätzlichen 1.000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden. Für Versicherungen, Reinigung und andere Rücklagen können weitere 1.000 Euro pro Jahr angenommen werden. Damit ergeben sich in diesem Beispiel jährliche laufende Kosten von insgesamt 4.000 Euro.

    Es ist außerdem zu beachten, dass nicht alle Kostenkomponenten in gleichem Maße mit der Größe der Anlage steigen. Zum Beispiel erhöhen sich die Kosten für Monitoring- oder Energiemanagement-Software nicht doppelt, wenn die Anlage verdoppelt wird. Auch der zeitliche Aufwand für Meldepflichten oder Fernwartung richtet sich normalerweise nicht nach der Anlagengröße. Dagegen können Kosten für Reinigung, Vor-Ort-Wartung und separate PV-Versicherungsprämien tendenziell mit der Anlagengröße steigen.

    Verbrauch & Autarkie

    Der Energiebedarf eines Unternehmens sowie dessen Lastprofil beeinflussen maßgeblich die Rentabilität einer Photovoltaik-Anlage. Das benötigte Stromaufkommen und dessen zeitlicher Verlauf sind entscheidend für die Bewertungskriterien „Eigenverbrauch“ und „Autarkie“. Der Eigenverbrauch zeigt, welcher Anteil des erzeugten Solarstroms direkt im Betrieb verwendet und welcher Teil ins Netz eingespeist wird. Die Autarkie wiederum gibt an, inwiefern der Bezug externer Stroms reduziert und somit Kosten gespart werden können.

    Besonders vorteilhaft sind Nutzungsprofile, die den Großteil ihres Stroms während des Tages und möglicherweise auch am Wochenende abrufen, wie zB Fertigungsstätten, Bürogebäude oder Kühllager. Falls umsetzbar, sollten Verbrauchseinheiten so reguliert werden, dass der Strom hauptsächlich tagsüber genutzt wird – denken Sie an das Laden von Elektrofahrzeugen oder den Betrieb von Klimaanlagen.

    Es gibt jedoch Geschäftsmodelle, bei denen der Strombedarf und die Solarstromproduktion nicht optimal aufeinander abgestimmt sind, da der Hauptenergiebedarf abends oder nachts besteht, wie bei Kinos, Restaurants oder Betrieben mit Nachtschichten oder großen Servern. Für diese Szenarien könnte der Einsatz gewerblicher Batteriespeichersysteme eine Lösung sein, um den Solarstrom zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen.

    Grundsätzlich gilt: Im geschäftlichen Bereich wird eine Photovoltaik-Anlage tendenziell vermietbar, je höher der Eigenverbrauch und die Autarkie sind.

    Fördermöglichkeiten

    Die Realisierung einer optimal dimensionierten PV-Anlage erweist sich bereits ohne Unterstützung als eine wirtschaftlich attraktive Investition. Insbesondere bei PV-Anlagen mit Kapazitäten im Bereich von mehreren hundert Kilowatt oder sogar über einem Megawatt, die in der gewerblichen Nutzung heute gängig sind, kann zwar ein beträchtlicher wirtschaftlicher Nutzen entstehen, jedoch sind zunächst hohe Investitionen für Kauf, Einrichtung und Start erforderlich.

    Die gegenwärtige Fördersituation präsentiert eine Vielzahl von Vergünstigungen, die die Errichtung von Solaranlagen ökonomisch vorteilhafter gestalten. Diese Unterstützungsmechanismen umfassen gesetzliche Entlohnungen für eingespeisten Strom gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie direkte Subventionen für Beratungsdienste, Durchführbarkeitsanalysen und zusätzliche technische Einheiten wie Batteriespeichersysteme und Elektroauto-Ladestationen.

    Insbesondere bei direkten Subventionen ist zu betonen, dass geförderte Maßnahmen grundsätzlich erst nach Einreichung und Genehmigung des Antrags durch die zuständige Förderinstanz in Angriff genommen werden sollten.

    Hier sind Beispiele für Förderungen solarer Aufdachprojekte für Unternehmen nach einigen deutschen Bundesländern:

    Baden-Württemberg:

    L-Bank Förderprogramme: Die L-Bank bietet verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen an.

    Bayern:

    Bayernfonds Energie: Die Bayerische Landesbank (BayernLB) bietet mit dem Bayernfonds Energie Förderungen für erneuerbare Energien und Energieeffizienzprojekte.

    Berlin:

    Investitionsbank Berlin (IBB): Die IBB bietet Förderprogramme für Unternehmen, die in erneuerbare Energien investieren möchten, einschließlich Solarenergie.

    Hamburg:

    IFB Hamburg: Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) bietet verschiedene Förderprogramme für Unternehmen, die in erneuerbare Energien und Energieeffizienz investieren.

    Hessen:

    Hessische Energiespar-Aktion: Die Hessische Energiespar-Aktion bietet verschiedene Förderprogramme und Zuschüsse für gewerbliche Solarenergieprojekte.

    Investitionszuschüsse für Solarenergie-Projekte, z. B. durch das „Hessische Programm für nachhaltige Investitionsförderung“ (HessenPIUS).

    Darlehen und Zuschüsse für energetische Sanierungen und erneuerbare Energieprojekte durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank).

    Nordrhein-Westfalen (NRW):

    EnergieAgentur.NRW: Die EnergieAgentur.NRW unterstützt Unternehmen in NRW bei der Umsetzung von Solarenergieprojekten durch Beratung und Förderprogramme.

    Zuschüsse für innovative Energieprojekte in Unternehmen durch das „Zukunftsfonds für Wirtschaft und Gesellschaft“ (ZWG) in NRW.

    Rheinland-Pfalz:

    Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB): Die ISB verschiedene Förderprogramme für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Unternehmen.

    Förderung von Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energie-Maßnahmen im Rahmen des „Förderprogramms Energieberatung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude“.

    Sachsen:

    Sächsische Aufbaubank (SAB): Die SAB bietet Förderprogramme für Unternehmen, die in erneuerbare Energien investieren möchten, einschließlich Photovoltaik.

    Schleswig-Holstein:

    Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH): Die IB.SH Förderprogramme für Unternehmen, die in erneuerbare Energien und Energieeffizienz investieren wollen.

    Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist und sich die Förderprogramme im Laufe der Zeit ändern können. Es ist empfehlenswert, die aktuellen Informationen auf den Websites der jeweiligen Förderinstitutionen oder Energieagenturen der Bundesländer zu überprüfen, um die aktuell verfügbaren Förderungen für solare Aufdachprojekte in Unternehmen zu erfahren.

    Hinweis: Viele Förderungen werden ausschließlich vor Baubeginn angeboten. Nachträgliche Förderungen sind oft nicht möglich. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf über die vorhandenen Fördermöglichkeiten, um rechtzeitig Anträge stellen zu können.

    Solare Aufdachprojekte bei Gewerbebetrieben 2

    Zuhören!

    Vergütungssystem gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Photovoltaikanlagen:

    Das EEG ist für Unternehmen, die in Photovoltaikanlagen investieren möchten, eine zentrale Anlaufstelle für Informationen. Die Art und Höhe der Vergütung werden innerhalb des EEG anhand der installierten Nennleistung der PV-Anlage in Kilowatt-Peak [kWp] festgelegt. Besondere Relevanz haben dabei die folgenden Grenzwerte für Aufdachanlagen:

    Installierte Nennleistung bis 10 kWp

    -> Feste Einspeisevergütung, bei Überschusseinspeisung: 8,2 ct/kWh

    -> Feste Einspeisevergütung, bei Volleinspeisung: 13,0 ct/kWh

    Installierte Nennleistung 10 kWp bis 40 kWp

    -> Feste Einspeisevergütung, bei Überschusseinspeisung: 7,1 ct/kWh

    -> Feste Einspeisevergütung, bei Volleinspeisung: 10,9 ct/kWh

    Installierte Nennleistung 40 kWp bis 100 kWp

    -> Feste Einspeisevergütung, bei Überschusseinspeisung: 5,8 ct/kWh

    -> Feste Einspeisevergütung, bei Volleinspeisung: 10,9 ct/kWh

    Installierte Nennleistung 100 kWp bis 400 kWp

    -> Verpflichtende Direktvermarktung

    -> Vergütung über Marktprämienmodell

    -> Marktprämie, bei Überschusseinspeisung: 6,2 ct/kWh

    -> Marktprämie, bei Volleinspeisung: 9,4 ct/kWh

    Installierte Nennleistung 400 kWp bis 1.000 kWp

    Verpflichtende Direktvermarktung

    -> Vergütung über Marktprämienmodell

    -> Marktprämie, bei Überschusseinspeisung: 6,2 ct/kWh

    -> Marktprämie, bei Volleinspeisung: 8,1 ct/kWh

    Installierte Nennleistung über 1.000 kWp

    -> Verpflichtende Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung

    -> Wegfall des § 27, Eigenverbrauch ist nun möglich

    -> Verpflichtende Direktvermarktung

    -> Marktprämie, Wert entsprechend des Gebots

    Die Degression der Vergütungssätze für PV-Aufdachanlagen wird bis Februar 2024 ausgesetzt und anschließend auf eine halbjährliche Degression umgestellt.

    Es ist weiterhin zu beachten, dass die Vergütungssätze seit der Novellierung des EEG Ende Juli 2022 für Anlagen, die ihren erzeugten Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, deutlich gestiegen sind.

    Bis zum 30.06.2022 waren Anlagenbetreiber verpflichtet, auf den selbstgenutzten Solarstrom 40 % der gültigen EEG-Umlage zu zahlen. Mit dem Wegfall der EEG-Umlage fällt dieser Kostenanteil auch beim Eigenverbrauch. Dadurch entfallen auch die übernommenen Verpflichtungen, den für den Eigenverbrauch genutzten Solarstrom sowie eine von Dritten gelieferte Strommenge messgenau abzugrenzen, was auch die Meldungen erleichtert.

    Durch das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) wird weiterhin geregelt, dass auf Eigenverbrauch und Direktbelieferungen keine KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage erhoben werden.

    Einspeisevergütung entsprechend Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

    Photovoltaikanlagen erhalten für den eingespeisten Strom ins öffentliche Netz eine festgelegte Einspeisevergütung pro Kilowattstunde [kWh]. Die Höhe der Vergütung hängt von der installierten Leistung, dem Stromnutzungsverhalten und dem Inbetriebnahmedatum ab. Der Anspruch auf Einspeisevergütung für den erzeugten PV-Strom besteht über einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem letzten Teil des Inbetriebnahmejahres.

    https://www.suny.solar/wp-content/uploads/2023/08/EEG-2023-fur-Gebaude-und-sonstige-Photovoltaikanlagen-1.jpg

    Pflicht zur Direktvermarktung bei installierten Leistungen von über 100 kWp.
    Die Angaben gelten für Anlagen, die ab dem 1.01.2023 in Betrieb genommen werden.

    Modell der Marktprämien

    Um die Marktprämie zu bestimmen, wird auf den Marktwert zurückgegriffen. Die Berechnung der Marktprämie erfolgt mit dieser Gleichung:

    -> Marktprämie = feste Vergütung für eingespeisten Strom – Marktwert

    -> Der Marktwert setzt sich wiederum aus folgender Gleichung zusammen:

    -> Marktwert = Spezifischer Marktwert des Energieträgers – Managementzuschlag

    Der spezifische Marktwert des Energieträgers bezieht sich auf die durchschnittlichen jährlichen Preise am Spotmarkt (EPEX Spot SE in Paris), die mit den spezifischen Energiefaktoren verknüpft sind.

    Der Managementzuschlag und der Marktwert sind abhängig vom jeweiligen Energieträger und können daher in ihrem Wert schwanken. Wenn ein Stromerzeuger Einnahmen erzielt, die über dem durchschnittlichen Monatswert liegen, wird die Marktprämie nicht anteilig reduziert. Das führt dazu, dass der Betreiber Einkommen generiert, welches die reguläre EEG-Vergütung sogar ohne den Managementzuschlag übersteigt.

    Zusätzlich erhält der Betreiber der Anlage eine Managementprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), um eventuelle Zusatzkosten durch den Direktvermarkter auszugleichen. Insgesamt erhält der Anlagenbetreiber auch trotz des Marktprämienmodells letztlich eine „feste“ Einspeisevergütung. Der Unterschied besteht darin, dass ein Teil dieser Vergütung durch den Verkauf des Stroms an der Börse finanziert wird, was wiederum das EEG-Umlage-Konto weniger belastet. Auch in diesem Fall richtet sich die tatsächliche Vergütungshöhe anteilig nach den jeweils gültigen Vergütungssätzen für die verschiedenen Anlagensegmente.

    Die folgenden Werte stellen die anzulegenden Werte in Cent pro Kilowattstunde (Cent/kWh) dar, die im Marktprämienmodell gelten:

    Die aktuellen Fördersätze werden jeweils zum Quartalsende auf der Webseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

    Für Betreiber von Anlagen, die ihren erzeugten Strom vollständig ins öffentliche Netz einspeisen, ergeben sich im Rahmen der Direktvermarktung deutlich höhere anzulegende Werte:

    Für Anlagen in Betrieb genommen ab dem 1. Januar 2023:

    -> Bis 10 kW: 13,40 Cent/kWh

    -> Bis 40 kW: 11,30 Cent/kWh

    -> Bis 100 kW: 11,30 Cent/kWh

    -> Bis 400 kW: 9,40 Cent/kWh

    -> Bis 1.000 kW: 8,10 Cent/kWh

    Betreibermodelle im Photovoltaik-Bereich

    Meistens gehört der Betrieb einer Photovoltaikanlage und die Erzeugung von Solarenergie nicht zum Kerngeschäft eines Unternehmens. Daher haben sich neben den herkömmlichen Betreibermodellen weitere Varianten entwickelt, die den individuellen Anforderungen der Unternehmen entsprechen und sich in Bezug auf Ressourcenbindung, Flexibilität und Risiko unterscheiden können.

    Gesamteinspeisung:

    Einst das am häufigsten genutzte Betreibermodell war die volle Einspeisung des lokal erzeugten Solarstroms über das EEG.

    Angesichts der grundlegend gesunkenen Einspeisevergütung im Laufe der Jahre und des technologischen Fortschritts haben sich für kleinere und mittelgroße Photovoltaikanlagen unter 1000 kW wirtschaftlich attraktivere Betreibermodelle entwickelt.

    Wenn zahlreiche Dachflächen zur Verfügung stehen und der lokale Stromverbrauch niedrig ist, kann die Volleinspeisung dennoch interessant sein.

    Für große Photovoltaikanlagen ab 1000 kW, die im Rahmen des EEG gefördert werden, ist die Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung vorgesehen, die die Bundesnetzagentur mehrmals im Jahr durchführt.

    Die Marktprämie wird mittels Auktionsverfahren ermittelt. Die Bieter bieten auf die Fördersätze [ct/kWh], wobei die günstigsten Gebote zuerst berücksichtigt werden, bis das vorgegebene Ausschreibungsvolumen erreicht ist. Die individuelle Förderung entspricht dem jeweiligen Gebot.

    Ab Januar 2023 wurde das Eigenversorgungsverbot für Anlagen aufgehoben.

    Aufgrund der sinkenden spezifischen Investitionskosten mit steigender Anlagenleistung können große PV-Aufdachanlagen im Rahmen von Ausschreibungen zu lohnenden Investitionen werden.

    Die Vermarktung des Stroms sowie die Organisation der Ausschreibung können von spezialisierten Dienstleistungsunternehmen übernommen werden. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl dieser Partner!

    Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

    Eines der wirtschaftlich attraktivsten Betreibermodelle für Gewerbe ist der Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung. Dabei wird der erzeugte Solarstrom für den Eigenverbrauch genutzt, um die Strombezugskosten zu senken. Überschüssiger Strom wird eingespeist und entsprechend dem geltenden Fördersatz für die jeweilige PV-Anlage vergütet.

    Das Unternehmen als Anlagenbetreiber kann den erzeugten Strom nach Bedarf nutzen, einschließlich des Einsatzes von Batteriespeichern, Ladung von Elektrofahrzeugen oder Wärmeerzeugung. Dadurch liegen die Eigenverbrauchsquoten im Gewerbe oft bei 40 bis 100 % (abhängig vom Unternehmen, der Branche und Anlagenleistung). Durch das Wegfallen der EEG-Umlage müssen Betreiber für den selbst verbrauchten und gespeicherten Strom keine reduzierte EEG-Umlage mehr zahlen (40 % der aktuellen EEG-Umlage). Auch die üblichen Stromkosten für Entgelte, Abgaben und Steuern fallen an.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Eigenverbrauch nur dann vorliegt, wenn Stromerzeuger und Stromverbraucher dieselbe juristische Person sind.

    Direktvermarktung ohne EEG-Förderung

    Es ist möglich, eine Photovoltaikanlage außerhalb des EEG-Förderregimes zu betreiben. In diesem Fall wird der erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist und durch einen Direktvermarkter an der Strombörse zum aktuellen Marktpreis verkauft. Der Richtwert ist hierbei der sogenannte Marktwert Solar, dessen aktuelle Daten auf dem Portal Netztransparenz zu finden sind. Es erfolgt jedoch keine finanzielle Unterstützung durch eine Einspeisevergütung oder Marktprämie.

    Obwohl der Anlagenbetreiber keine Förderung erhält, besteht die Möglichkeit, Herkunftsnachweise für den eingespeisten Strom vom Umweltbundesamt zu erhalten, die im Herkunftsnachweisregister gutgeschrieben werden.

    Wenn der Strom im Rahmen eines Stromliefervertrags über das öffentliche Netz an einen Verbraucher geliefert wird (nicht über eine Direktleitung in unmittelbarer Nähe), fallen alle Abgaben und Umlagen im Zusammenhang mit dieser Stromlieferung an. Dennoch findet das EEG auch auf Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung Anwendung. Dies betrifft beispielsweise den Einspeisevorrang und die technischen Anforderungen. Eine Kombination oder der Wechsel der Äußerungsform sind ebenfalls möglich.

    Steuerliche Betrachtungsweise

    Strombesteuerung

    Wenn der erzeugte Strom innerhalb eines räumlichen Zusammenhangs (innerhalb eines Radius von 4,5 km) entweder vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird oder von einem Betreiber innerhalb dieses räumlichen Zusammenhangs an einen Endverbraucher geliefert wird, unterliegt dieser Strom einer Befreiung von der Stromsteuer.

    Diese Befreiung von der Stromsteuer gilt für Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis zu einer Leistung von 2 Megawatt und kann beim Zoll beantragt werden. Anlagen mit einer Leistung von weniger als 1 MW sind auch ohne individuelle Genehmigung von der Stromsteuer befreit.

    Investitions-Abschreibung

    Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach um ein eigenständiges bewegliches Wirtschaftsgut oder eine Betriebsvorrichtung. Das bedeutet, dass die Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 20 Jahren linear abgeschrieben werden können. Darüber hinaus könnten Unternehmen unter Umständen von einer Sonderabschreibung oder einem Investitionsabzugsbetrag profitieren. Da steuerliche Fragen oft komplex sind, empfiehlt es sich, für die Abwicklung von Abschreibungen fachkundigen Rat einzuholen.

    -> Beispielrechnungen

    -> Rechenbeispiel „Mittel“

    -> Stromkosten: 25.000 Euro pro Jahr

    -> Dachfläche: 820 m2,

    -> Anlagenleistung: 102,6 kWp

    -> Anlagentrag: 92.000 kWh pro Jahr

    -> Inbetriebnahme: 2020

    -> Gesamtkosten: 80.000 Euro

    Ergebnis: Eigenverbrauchsquote knapp 60 %

    Halbierung der Stromkosten

    Abschreibung nach 7,5 Jahren

    Rechenbeispiel „Brutto“

    Stromkosten: 75.000 Euro pro Jahr

    Dachfläche: 6.280 m2,

    Anlagenleistung: 483 kWp

    Anlagentrag: 436.000 kWh/a

    Inbetriebnahme: 2020

    Batteriespeicher: 134 kWh nutzbare Speicherkapazität mit Lastspitzenkappung

    Gesamtkosten: 440.000 Euro

    Förderung: 20.100 Euro (150 Euro x 134 kWh) (progres.nrw – „Markteinführung: Batteriespeicher“)

    Ergebnis: Eigenverbrauchsquote mehr als 40 % Ladung Gabelstapler nachts Halbierung der Stromkosten Amortisation nach ca. 11 Jahre

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